Deutsche Bank ZinsMarkt (2024)

Zinsen und Steuern
Wie werden die Zinsen auf meiner Festgeld-Anlage berechnet?

Die Zinsberechnungsmethode unterscheidet sich je Anlagebank. Nähere Informationen finden Sie in dem entsprechenden Produktinformationsblatt Ihres Festgeld-Angebotes.

Wann werden mir die Zinsen ausgezahlt?

Die Zinsen werden bei Fälligkeit Ihrer Festgeld-Anlage auf Ihrem vereinbarten Verrechnungskonto gutgeschrieben. Bei einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden die Zinsen jeweils am ersten Werktag nach Ablauf eines jeden Laufzeitjahres und am Ende der Laufzeit auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Zins- oder Rückzahlung.

Welche Abzüge fallen bei der Zinszahlung an und erhalte ich eine Bescheinigung über gezahlte Steuern?

Die Deutsche Bank hat auf die Zinszahlungen grundsätzlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und bei Zugehörigkeit zu einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft Kirchensteuer einzubehalten, d.h. die Zinsen werden netto an den Anleger ausgezahlt.

Jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten Sie eine Jahressteuerbescheinigung durch die Deutsche Bank, die ihre abgeführten Steuern für ZinsMarkt-Produkte bescheinigt. Sofern Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, werden wir diesen berücksichtigen und die Zinszahlungen werden ohne Abzüge ausgezahlt. WICHTIG: Bleiben Sie innerhalb Ihres Freistellungsauftrags, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung.

Darüber hinaus erhalten Sie zu Ihrer Information je Zinszahlung sowie am Ende der Laufzeit eines jeden Festgeldes auf dem ZinsMarkt eine Zinsgutschrift, die den Zinsertrag und ggf. abgeführte Steuern aufführt.

Kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, also die Zinserträge meiner Anlage steuerlich freistellen lassen?

Ja, für den Steuer-Einbehalt bzw. die -Abstandnahme werden die bei der Deutschen Bank hinterlegten persönlichen Steuer-Merkmale bzw. -Befreiungstatbestände des Anlegersberücksichtigt (z. B. Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung).

Die Deutsche Bank kümmert sich um die gesamte steuerliche Abwicklung im Rahmen des Produktabschlusses bei ZinsMarkt.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?

Beantragen Sie bei der Deutschen Bank Ihren Freistellungsauftrag.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Summe der gesamten Freistellungsaufträge, wenn man diese auf mehrere Banken verteilt, zusammen nicht mehr als die möglichen 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare betragen darf. Haben Sie zum Beispiel ein Konto, das Sie kaum nutzen, so macht es Sinn, dort den Freistellungsauftrag zu kündigen und stattdessen für eine andere Bank zu verwenden, bei der vielleicht mehr Geld angelegt werden soll.

Was ist eine Quellensteuer?

In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) i.H.v. derzeit 25 % erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie in den folgenden Fragen zu Quellensteuer.

Alle Angaben können sich durch Änderung in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des Anlegers. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

Wie kann ich die Quellensteuer zurückerstatten lassen?

Eine Quellensteuer entsteht direkt an der „Quelle“ (z.B. ein Land in dem eine Geldanlage erfolgt). Hierdurch kommt es zu einer doppelten Besteuerung, da Zinsen nochmals in Deutschland der Kapitalertragsteuerpflicht unterliegen. Die Quellensteuer wird automatisch einbehalten. Eine Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich.

Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten ist es möglich eine Quellensteuer zurückzufordern und somit einer doppelten Besteuerung entgegenzuwirken. Dieser Antrag ist, z.B. bei Geldanlagen in Österreich, direkt beim österreichischen Finanzamt zu stellen.

Wo kann ich die Quellensteuer zurückerstatten lassen? Und wie lange ist das möglich? Und wo finde ich die Formulare dazu?

Eine Quellensteuer kann beim österreichischen Finanzamt zurückgefordert werden. Dies ist mittels eines Antrages unter folgendem Link direkt auf der Internetseite des österreichischem Finanzamtes möglich.

Ein Erstattungsantrag ist immer im Folgejahr der Zinszahlung (bis max. zum Ablauf des 5. Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt) möglich. Bitte weisen Sie das Finanzamt auf eine treuhänderische Anlage hin.

Wo finde ich den korrekten Erstattungsbetrag?

Die einbehaltene Quellensteuer wird Ihnen auf Ihrer Deutsche Bank Zinsgutschrift (Feld "Ausländische Quellensteuer") ausgewiesen.

Kann die Deutsche Bank meine Ansässigkeit bestätigen?

Nein, die Deutsche Bank ist nicht befugt Ihre Ansässigkeit zu bestätigen. Eine Bestätigung (in der Regel auf dem Ausdruck Ihres Erstattungsantrages) hierzu erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt an Ihrem Wohnsitz.

Muss ich weitere Nachweise an das Erstattungsformular anfügen?

Um die Bearbeitung zu erleichtern, kann Ihre Zinsgutschrift der Deutschen Bank über die einbehaltene Quellensteuer dem Erstattungsantrag beigefügt werden.

Wohin muss ich zur Bearbeitung den Erstattungsantrag auf Quellensteuer versenden?

Bitte schicken Sie den Erstattungsantrag ausschließlich postalisch an die österreichische Finanzverwaltung. Die Deutsche Bank kann leider keine Erstattung vornehmen.

Anträge senden Sie bitte ausschließlich per Post an:
Finanzamt Bruck Eisenstadt
Oberwart Neusiedler Straße 46
7000 EISENSTADT
AUSTRIA

Die österreichische Finanzverwaltung akzeptiert lediglich die postalische Übermittlung. Andere Anträge z.B. per E-Mail oder Fax, werden nicht angenommen/bearbeitet.

Kann ich die österreichische Quellensteuer auf meine deutsche Kapitalertragsteuer (KapESt) anrechnen lassen?

Nein, eine Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist gesetzlich nicht möglich.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit für eine Erstattung der Quellensteuer?

Die Bearbeitung der Quellensteuer erfolgt ausschließlich beim zuständigen Finanzamt.Die Deutsche Bank hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.

Ich benötige Hilfe bei der Rückerstattung der Quellensteuer, kann mir die Deutsche Bank weiterhelfen?

Die Deutsche Bank ist gesetzlich gehindert, eine Steuerberatung durchzuführen.Das gilt ebenfalls für das Ausfüllen des Erstattungsantrages. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Steuerberater.

Einlagensicherung
Wie ist meine Festgeld-Anlage abgesichert?

Banken auf dem ZinsMarkt unterliegen der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung des jeweiligen Landes der Anlagebank. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Anlageentscheidung, dass die Grenze der Einlagensicherung grundsätzlich bei 100.000 Euro pro Bank und pro Kunde liegt, welches eine Europäische Vorgabe ist. Sobald das Festgeld bei der Produktbank angelegt ist, unterliegt sie nicht mehr dem Schutz der Einlagensicherung der Deutschen Bank.

Anlagevoraussetzungen
Wer kann den Deutsche Bank ZinsMarkt nutzen?

Sie können den Deutsche Bank ZinsMarkt nutzen, wenn Sie Inhaber eines Einzelkontos sind, auf eigene Rechnung handeln, volljährig sind und einen Zugang zum Deutsche Bank OnlineBanking haben.

Inhaber von Gemeinschaftskonten können keine ZinsMarkt-Produkte abschließen, Sie haben aber die Möglichkeit ein Einzelkonto neu zu eröffnen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Berater oder über unseren 24/7 Kundenservice unter (069) 910-10000.

Kunden der DVAG können ZinsMarkt nicht nutzen.

Darüber hinaus behalten sich einzelne Anlagebanken vor, Anlagen, z.B. von Personen mit Wohnsitz außerhalb der EWR und Norwegen, Island und Lichtenstein, von politisch exponierten Personen (§ 6 Abs. 2 Nr.1 GWG) oder von Personen, die in den Anwendungsbereich von FATCA fallen, abzulehnen. Die jeweiligen Anlagevoraussetzungen können Sie den entsprechenden Produktinformationsblättern des ausgewählten Angebots entnehmen. Grundsätzlich werden US-Staatsangehörige oder -Ansässige vom ZinsMarkt ausgeschlossen.

Für einige Festgeld-Angebote benötigen Sie aktuelle Ausweisdaten mittels eines gültigen Legitimationsdokuments, das Sie bei der Deutschen Bank hinterlegen, eine deutsche Steuer-ID und deutsche Meldeadresse. Sprechen Sie hierzu bitte Ihre Filiale an oder unseren 24/7 Kundenservice unter (069) 910-10000.

Warum ist beim Abschluss von Festgeld-Angeboten bestimmter Anlagebanken eine Legitimation erforderlich?

Aufgrund von Vorgaben in den jeweiligen Geldwäschegesetzen fordern einige unserer Partnerbanken die Überprüfung Ihrer Legitimation, durch das Hinterlegen aktueller Ausweisdaten. Auch wenn Sie sich bereits gegenüber der Deutschen Bank legitimiert haben. Wenn Sie ein Festgeld-Angebot abschließen möchten, für das eine Neulegitimation erforderlich ist, weisen wir Sie in der Angebotstabelle darauf hin. Sie können sich dann mittels VideoLegitimation erneut legitimieren.

Tipp: Nach erfolgreicher VideoLegitimation haben Sie unmittelbar die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen. Alternativ können Sie sich in jeder unserer Filialen auch persönlich legitimieren. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung oder kontaktieren Sie direkt Ihren Berater. Beachten Sie dabei, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann und eventuell aufgrund hoher Nachfrage, dann das gewünschte Festgeld-Angebot nicht mehr zur Verfügung steht.

Welches Konto kann ich als Verrechnungskonto nutzen?

Als Neukunde oder Deutsche Bank Kunde ohne Konto stellen wir Ihnen ein Verrechnungskonto ohne monatlichen Grundpreis (Kontoführung) zur Nutzung des ZinsMarkt zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um kein Zahlungsverkehrskonto und es kann nur in Verbindung mit dem ZinsMarkt-Produkt genutzt werden. Von diesem Konto wird der Anlagebetrag eingezogen und nach Fälligkeit inklusive Zinsen wieder gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie folgendes: Für die Verwahrung von Einlagen/Guthaben kann auf dem ZinsMarkt-Verrechnungskonto ein variables Entgelt („Verwahrentgelt“) gemäß den Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet werden. Die Bank kann dem Kunden dabei einen separat zu vereinbarenden Freibetrag pro Konto einräumen, für den sie kein Verwahrentgelt berechnet. Nähere Einzelheiten enthalten die „Sonderbedingungen Verwahrentgelte für Guthaben“, die gesondert mit dem Kontoinhaber vereinbart werden.

Unsere Bestandskunden mit einem bestehenden Deutsche Bank Zahlungsverkehrskonto (z.B. AktivKonto, BestKonto, Das Junge Konto, PlusKonto), ein Anlagekonto oder ein maxblue Depotkonto, nutzen dieses zu den vereinbarten Konditionen, als Verrechnungskonto.

Was ist das Referenzkonto beim ZinsMarkt?

Jedes ZinsMarkt-Verrechnungskonto ist mit einem Referenzkonto verknüpft. Das Referenzkonto kann ein Girokonto jeder beliebigen Bank in Deutschland sein. Dies kann auch ein bestehendes Deutsche Bank Konto sein. Sollten Sie Ihr Geld von Ihrem ZinsMarkt-Verrechnungskonto transferieren wollen, können Sie dies ausschließlich auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Wichtig hier: Sie benötigen einen Online-Banking-Zugang.

Kann ich das Referenzkonto während der Anlagedauer ändern?

Das ist grundsätzlich nicht möglich. Sofern Sie vorhaben das Referenzkonto zu schließen, nennen Sie uns bitte umgehend ein neues Konto. Bitte beachten Sie, dass es dann in der Abwicklung zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Was muss ich beachten, wenn ich das Depotkonto für meinen maxblue-Wertpapier-Sparplan als Zahlungsverkehrskonto nutze?

Bitte berücksichtigen Sie die Anlageläufe Ihres maxblue Wertpapier Sparplans. Hier wird automatisch das Guthaben in Ihren Sparplan angelegt, das sich am 19. eines Monats bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag auf Ihrem Depotkonto zum Sparplan befindet. Beträge oder Teilbeträge, die Sie in ZinsMarkt-Produkte anlegen möchten, dürfen sich zu o.g. Stichtag nicht auf Ihrem Depotkonto befinden.

Kann ich mein maxblue Depotkonto, das ich für ROBIN nutze, auch für ZinsMarkt verwenden?

Nein, das ist aktuell nicht möglich.

Haben Sie über Ihrmaxblue DepotkontoeinROBIN-Produktabgeschlossen, so müssen Sie bei einem ZinsMarkt-Abschluss bitte ein anderes Deutsche Bank Zahlungsverkehrskonto als Verrechnungskonto angeben.

Wichtig: Geldzugänge bzw. -abgänge auf Ihrem maxblue Depotkonto, das Sie für die ROBIN-Nutzung bestimmt haben, führen automatisch zu unmittelbaren Wertpapierkäufen bzw. -verkäufen des zugehörigen ROBIN-Portfolios. Wir arbeiten intensiv an einer Lösung.

Anlageprozess
Wann wird mein Geld bei der Bank angelegt?

Ihr Anlagebetrag wird am Tag des Laufzeitbeginns von Ihrem Konto abgebucht (Lastschrift) und bei der Anlagebank für Sie angelegt. Die Laufzeit finden Sie im Produktinformationsblatt unter den Details des jeweiligen Angebots.

Wann muss ich den Anlagebetrag bereitstellen?

Der Betrag, den Sie anlegen möchten, muss spätestens 1 Bankgeschäftstag vor Beginn der festgelegten Laufzeit auf Ihrem ZinsMarkt-Verrechnungskonto bereitstehen (Einzahlungsstichtag). Sofern Ihr Anlagebetrag zu Laufzeitbeginn nicht vollständig auf dem angegebenen Verrechnungskonto zur Verfügung steht, kommt die Festgeld-Anlage nicht zustande. Liegt Ihr gewünschter Anlagebetrag auf einem Unterkonto, muss dieser manuell auf das ZinsMarkt-Verrechnungskonto von Ihnen angewiesen werden. ZinsMarkt zieht nicht automatisch Anlagebeträge von Unterkonten, Sparkonten etc. ein. Bei Fragen wenden Sie sich hierzu auch bitte direkt an Ihren Berater.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch Kleinstbeträge, wie zum Beispiel Portogebühren, Überziehungszinsen, Kontoführungsgebühren, zu unzureichender Deckung führen können. Der Vertrag wird dann gegenstandslos. Hierüber informieren wir Sie schriftlich.

Kann mein Anlagewunsch abgelehnt werden?

Infolge Ihres Vertragsabschlusses prüfen wir, ob die Voraussetzungen für einen ZinsMarkt-Vertrag gegeben sind. Anschließend muss der Vertrag von der jeweiligen Anlagebank angenommen werden. Weist die Anlagebank diesen zurück, wird der Vertrag rückabgewickelt. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf die Zinszahlung.

Wie erfahre ich, ob die Anlage getätigt wurde?

Nachdem Ihr Anlagebetrag abgebucht (Lastschrift) wurde, erhalten Sie eine Anlagebestätigung. Darüber hinaus weist der Kontoauszug Ihres Verrechnungskontos die Abbuchung des Anlagebetrages aus.

Fälligkeit und Rückzahlung
Was passiert bei Fälligkeit der Geldanlage?

Ihr Anlagebetrag wird am Ende der Laufzeit des jeweiligen Festgeld-Produkts zur Rückzahlung fällig. Der Betrag wird dann zuzüglich der Zinsen Ihrem bei uns geführten ZinsMarkt-Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Haben Sie sich für eine Anlage mit Option auf Wiederanlage entschieden und die Wiederanlage aktiviert, wird der Anlagebetrag für den gleichen Zeitraum und zu dem dann geltenden Zinssatz wieder angelegt und Sie erhalten eine Wiederanlagebestätigung. Die angefallenen Zinsen werden zum Laufzeitende dem vereinbarten ZinsMarkt-Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Grundsätzliches zum Marktplatz
Wie legitimiere ich mich als Neukunde?

Die Deutsche Bank bietet neuen Kunden zwei Legitimations-Verfahren zur Auswahl an.

Video-Legitimation:

In 5 Minuten (ohne weitere Kosten) per Video legitimieren und gewünschtes ZinsMarkt-Produkt direkt abschließen. Sie können die Videosession täglich zwischen 7 und 22 Uhr ME(S)Z durchführen. Sie benötigen einen Computer, ein Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon und einen der folgenden Browser: Chrome, Firefox oder Opera. Der Internet Explorer funktioniert nicht reibungslos. Halten Sie Ihr gültiges Ausweisdokument und Ihre Handynummer bereits bei Start der Videosession bereit. Während Sie die Videosession durchlaufen, halten Sie Ihren Ausweis einfach in die Kamera Ihres Gerätes. Unser Mitarbeiter leitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Sie erhalten während der Videosession eine TAN per SMS auf Ihr Mobiltelefon. Bitte geben Sie diese am Ende des Prozesses ein. Sie sind nun legitimiert und können Ihr ZinsMarkt-Produkt abschließen.

POSTIDENT-Verfahren:

ist länger in der Abwicklung (ca. 2-3 Werktage oder mehr) und Ihr ZinsMarkt-Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie sich über POSTIDENT legitimiert, wir Ihren Antrag erhalten, geprüft und Ihr ZinsMarkt-Verrechnungskonto eröffnet haben und Sie Ihre Online-Banking-Unterlagen von uns per Post erhalten haben. Nach Erhalt aller Unterlagen müssen Sie selbstständig im Online-Banking das ZinsMarkt-Produkt neu abschließen. Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen ausgewählte Zinsangebot aufgrund hoher Nachfrage eventuell nicht mehr verfügbar ist. Wählen Sie dann ein neues Zinsangebot mit Ihrem Wunschanlagebetrag aus und schließen dieses ab.

Legitimieren in einer Deutsche Post Filiale:

1) Sie erhalten mit Ihrem ZinsMarkt-Vertrag, den Sie runterladen, ausdrucken und unterschreiben müssen, auch ein POSTIDENT-Coupon.
2) Gehen Sie in eine Deutsche Post Filiale. Ein Mitarbeiter dort übernimmt die Identitätsprüfung mittels Ihres gültigen Ausweisdokuments und Ihrem POSTIDENT-Coupon.
3) Senden Sie selbstständig den unterschriebenen Antrag (ohne POSTIDENT-Coupon) in einem frankierten Briefumschlag an:

Deutsche Bank AG
Kundenservice
80228 München

Tipp: Geben Sie den frankierten Briefumschlag gleich in der Deutsche Post Filiale ab.

Legitimieren in einer Deutsche Bank Filiale:

1) Drucken Sie Ihren Antrag aus und geben Sie diesen unterschrieben in einer Deutsche Bank Filiale Ihrer Wahl ab.
2) Ein Mitarbeiter dort übernimmt die Identitätsprüfung mittels Ihres gültigen Ausweisdokuments.

Welche Banken kommen auf den Marktplatz?

Der ZinsMarkt legt bei der Akquisition neuer Partnerbanken großen Wert auf die Qualität der Angebote. Es werden auf dem ZinsMarkt daher nur Angebote in Ländern der EU und des EWR berücksichtigt, die über entsprechend gute Bonität und Rating verfügen. Deshalb müssen die jeweiligen Länderratings mindestens einen „Investment Grade“ ausweisen.

Ist der Deutsche Bank ZinsMarkt für mich kostenfrei?

Ja, die Nutzung von Deutsche Bank ZinsMarkt ist für Sie kostenfrei.

Was ist der Unterschied zwischen treuhändischer Geldanlage und Direktanlage?

"Treuhänderische Geldanlage" bedeutet: Im Rahmen des Deutsche Bank ZinsMarkt sind wir der Treuhänder. Sie sind der Treugeber. Wir legen in unserem Namen, aber auf Ihre Rechnung, bei einer anderen Bank Geld an. Das Gesetz schreibt vor, dass wir hierbei auch Ihre persönlichen Daten an die Anlagebank offenlegen und übermitteln. Als Ihr Treuhänder veranlassen wir auch die Überweisung des Anlagebetrages an die von Ihnen ausgewählte Anlagebank.
Bei der „Direktanlage“ übermittelt die Deutsche Bank als Bevollmächtigter in Ihrem Namen und Auftrag die für die Anlage notwendigen Daten und überweist den Anlagebetrag an die ausgewählte Anlagebank. Neben Ihren persönlichen Daten werden auch Ihre Ausweisdaten der Anlagebank offengelegt und übermittelt, da Sie für den Zeitraum der Anlage auch Kunde der ausgewählten Anlagebank werden.

Was ist eigentlich ein Festgeld?

Ein Festgeld ist eine Anlageform, die über einen festen Zeitraum zu festen Zinssätzen verzinst angelegt wird. Festgelder sind eine häufig gewählte Anlageform von Sparern, die mittel- bis langfristig ihre Gelder anlegen wollen.

Kann ich mehrere Anlagen tätigen?

Eine Anlage ist in mehreren Tranchen bis zu 100.000 Euro pro Anlagebank möglich. In der Infobox zum jeweiligen Produkt finden Sie das Produktinformationsblatt, Informationen zur Einlagensicherung und Informationen zum Maximal-/Minimalanlagebetrag (dieser wird von der jeweiligen Bank festgelegt).

Kann ich einen ZinsMarkt-Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist kündigen?

Während der Laufzeit eines ZinsMarkt-Produkts kann der Vertrag nicht gekündigt werden.

Wiederanlage
Kann ich Gelder aus einem fälligen FestzinsSparen auf dem ZinsMarkt anlegen?

Ja, Sie können Ihren FestzinsSpar-Anlagebetrag nach Laufzeitende auf dem ZinsMarkt anlegen. Sie müssen aber dazu Ihr Deutsche Bank FestzinsSparen vorher kündigen.

Die Fälligkeit eines FestzinsSparens ist immer zum Monatsende. D.h. bei einem entsprechenden Auftrag steht das Geld am 1. Tag des Folgemonats zur Verfügung und kann taggleich von Ihnen auf dem ZinsMarkt angelegt werden.

Um eine taggleiche Wiederanlage zu gewährleisten, müssen Sie lediglich innerhalb der Zeichnungsfrist das für Sie passende Anlageangebot auf dem ZinsMarkt auswählen und abschließen.

Wird mein Festgeld bei Fälligkeit wiederangelegt und damit verlängert?

Sofern für das ZinsMarkt-Produkt eine Wiederanlage angeboten wird, können Sie bei Vertragsabschluss den Auftrag erteilen, den Anlagebetrag in voller Höhe für den gleichen Zeitraum und zu dem dann geltenden Zinssatz wieder anzulegen. Die Bank teilt Ihnen mit der Fälligkeitsmitteilung, spätestens 14 Tage vor Ablauf der laufenden Anlage, den für die neue Anlage geltenden Zinssatz mit.

Im Fall einer Wiederanlage wird ausschließlich der ursprünglich Anlagebetrag wieder angelegt, nicht aber die angefallenen Zinsen, diese werden Ihrem vereinbarten ZinsMarkt-Verrechnungskonto gutgeschrieben.

Tipp: Den Status der Wiederanlage können Sie im Online-Banking in der Finanzübersicht bei Ihrem ZinsMarkt-Produkt einsehen.

Wie kann ich die Einstellung zur Wiederanlage ändern?

Bei ZinsMarkt-Produkten mit einer Laufzeit unter 2 Jahren ist die Wiederanlage voreingestellt und ab einschließlich 2 Jahren deaktiviert.

Die Voreinstellung zur Wiederanlage können Sie sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, als auch während der Laufzeit in Ihrem Online-Banking in der Finanzübersicht bis spätestens 5 Bankarbeitstage vor Laufzeitende ändern.

Tipp: Gehen Sie dazu in Ihr Online-Banking. In der Finanzübersicht unter dem ZinsMarkt-Produkt finden Sie unter "Funktionalitäten" die Einstellung für die Wiederanlage. Hier können Sie dann in einen kurzem Dialog-Ablauf, inkl. der TAN-Freigabe, die Änderung des Status vornehmen. Nach Bestätigung mit der TAN-Freigabe ist die Änderung sofort wirksam.

Kann ich mit der Wiederanlage auch in eine anderes ZinsMarkt-Produkt wechseln?

Nein. Bei der Wiederanlage wird der gleiche Anlagebetrag, zum gleichen Anlagezeitraum, bei der gleichen Anlagebank zu dem dann geltenden Zinssatz angelegt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Ihren freiwerdenden Anlagebetrag (ohne Zinsen) schon vor dem Fälligkeitstag in ein anderes ZinsMarkt-Produkt oder einen anderen Anlagebetrag erneut anzulegen.

Tipp: Gehen Sie hierzu in Ihr Online-Banking in der Finanzübersicht auf Ihr ZinsMarkt-Produkt, deaktivieren Sie die Wiederanlage-Möglichkeit in einem kurzem Dialog-Ablauf inkl. TAN-Freigabe und schließen Sie dann ein neues ZinsMarkt-Produkt in Höhe des freiwerdenden Anlagebetrages über das gleiche ZinsMarkt-Verrechnungskonto ab.
Wenn Sie mehr anlegen wollen, als den freiwerdenden Anlagebetrag, müssen Sie rechtzeitig (mindestens 1 Tag vor Beginn der festgelegten Laufzeit) den zusätzlichen Betrag auf dem ZinsMarkt-Verrechnungskonto bereitstellen.

Widerruf

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Deutsche Bank AG
Postkorb F950 Telefax (069)910-10001
Taunusanlage 12 E-Mail: widerruf.fernabsatz@db.com
60325 Frankfurt

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
  3. die Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird;
  4. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
  5. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
  6. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
  7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
  8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
  9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrundeliegende Vorschrift: § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
  10. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
  11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
  12. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
  13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
  14. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen;
  15. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder unter die gemäß der Richtlinie 2014/49 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) geschaffenen Einlagensicherungssysteme noch unter die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) geschaffenen Anlegerentschädigungssysteme fallen.
Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

Deutsche Bank ZinsMarkt (2024)
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Author: Dong Thiel

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Name: Dong Thiel

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Job: Design Planner

Hobby: Graffiti, Foreign language learning, Gambling, Metalworking, Rowing, Sculling, Sewing

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